Sonntag 28. April 2024

Die Fachgruppe ist ein Zusammenschluss von Studenten und Absolventen des Universitätslehrgangs Jagdwirt/in an der Universität für Bodenkultur in Wien.

Neues Tierschutzgesetz beschlossen

Am 30. März wurde im Nationalrat die Tierschutzgesetz-Novelle 2017 beschlossen. Diese beinhaltet einige Änderungen die durchaus auch für uns Falkner, so diese Hundehalter sind relevant sein können.

 

Ziel war es, das Tierschutzgesetz an neue Entwicklungen auf dem Gebiet des Tierschutzes anzupassen.

 

Zum Inhalt:

  • Klarstellung, dass im Nutztierbereich auch eine Regelung möglich ist, bei der zwar die notwendige Betäubung durch den Tierarzt erfolgt, der Eingriff selbst aber durch eine sachkundige Person vorgenommen wird
  • Klare Regelung der Rechtspersönlichkeit der Fachstelle und Schaffung der Möglichkeit, ihr weitere Aufgaben zu übertragen (z.B. nationale Kontaktstelle in Angelegenheiten des Tierschutzes; Mitarbeit bei der Erstellung von Handbüchern und Checklisten, Abhaltung von Fachveranstaltungen etc.)
  • Verbesserung der Rechtsstellung der Tierschutzombudspersonen durch Möglichkeit der Revisionserhebung beim Verwaltungsgerichtshof und Akteneinsicht bei den Strafgerichten in Tierschutzvergehen (Straftat nach § 222 StGB)
  • Klarstellung, dass der rechtmäßige Einsatz von Diensthunden und die erforderliche Ausbildung dazu keine Tierquälerei darstellen
  • Klarstellung, dass das Führen von Hunden an der Leine, das Anbinden im Rahmen von rechtskonformen Hundeausbildungsmaßnahmen, Katastropheneinsätzen oder Einsätzen als Dienst-, Assistenz- oder Therapiehund sowie das kurzfristige Anbinden von mitgeführten Hunden vor Plätzen oder Gebäuden, die mit Hunden nicht betreten werden dürfen, keine verbotene Anbindehaltung ist
  • Ergänzung der Strafbestimmungen (§ 38 Abs 3 TSchG)
  • Klarstellung, dass gemäß § 31 Abs 1 nicht nur gewerbliche, sondern alle wirtschaftlichen Tierhaltungen einer Bewilligung bedürfen
  • Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung von Zuchtkatzen

Extra hinweisen möchten wir auf den Punkt 7. §5 Abs. 2 Z 3

 

Unter Punkt c) "Halsbänder mit einem Zugmechanismus verwendet, der durch Zusammenziehen das Atmendes Hundes erschweren kann;“

 

Diese, falls bis jetzt in Verwendung, Methode ist ab sofort untersagt. Die Novelle ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Inkraftgetreten.

 

zum Beschluss NR - Gesetztext


FACHVERBAND DER JAGDWIRTE/INNEN DER UNIVERSITÄT FÜR BODENKULTUR WIEN, A-1180 Wien, Gregor-Mendel-Str. 33, Tel: +43(0)1 47654-4469
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